Die
Gesetzgebung auf dem Gebiet des Grundstückerwerbs
durch Personen im Ausland enthält eine Reihe von
Einschränkungen des Erwerbs von Eigentum und ähnlichen
Rechten an Grundstücken durch Personen im Ausland,
d.h. durch Personen, die nicht das Recht haben, sich
in der Schweiz niederzulassen, oder durch Staatsangehörige
der EG und der EFTA, welche ihren rechtmässigen
und tatsächlichen Wohnsitz nicht in der Schweiz
haben. Diesen Regeln sind auch Personen unterworfen die
in der Region Gstaad eine Immobilie erwerben möchten
Praktische Hinweise und Merkblätter
Das Bundesamt für Justiz stellt der Öffentlichkeit
ein Merkblatt über den Erwerb von Grundstücken
durch Personen im Ausland zur Verfügung. Dieses Merkblatt
dient ausschliesslich der Information. Es hat keinen rechtsverbindlichen
Charakter, kann jedoch für erste Vorkehrungen ein
nützliches Hilfsmittel sein. Es enthält auch
eine Liste der kantonalen Bewilligungsbehörden, welche
für den Erwerb von Grundstücken durch Personen
im Ausland zuständig sind.
Das Bundesamt für Justiz stellt überdies eine
Wegleitung zur Verfügung, welche den Grundbuchämtern
den Vollzug des Gesetzes erleichtern soll.
Merkblatt PDF 103KB
Quelle
BUNDESAMT FÜR JUSTIZ
Gstaad Saanenland
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