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Grundstückerwerb durch Personen im Ausland

     
 
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Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Grundstückerwerbs durch Personen im Ausland enthält eine Reihe von Einschränkungen des Erwerbs von Eigentum und ähnlichen Rechten an Grundstücken durch Personen im Ausland, d.h. durch Personen, die nicht das Recht haben, sich in der Schweiz niederzulassen, oder durch Staatsangehörige der EG und der EFTA, welche ihren rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitz nicht in der Schweiz haben. Diesen Regeln sind auch Personen unterworfen die in der Region Gstaad eine Immobilie erwerben möchten

Praktische Hinweise und Merkblätter
Das Bundesamt für Justiz stellt der Öffentlichkeit ein Merkblatt über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zur Verfügung. Dieses Merkblatt dient ausschliesslich der Information. Es hat keinen rechtsverbindlichen Charakter, kann jedoch für erste Vorkehrungen ein nützliches Hilfsmittel sein. Es enthält auch eine Liste der kantonalen Bewilligungsbehörden, welche für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zuständig sind.

Das Bundesamt für Justiz stellt überdies eine Wegleitung zur Verfügung, welche den Grundbuchämtern den Vollzug des Gesetzes erleichtern soll.

Merkblatt PDF 103KB

Quelle BUNDESAMT FÜR JUSTIZ

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